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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunstwerke

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  1. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die den Lieferanten mit der Herstellung von Waren beauftragt hat;
  2. Lieferant: die natürliche oder juristische Person, die die unter Buchstabe a genannte Bestellung angenommen oder vor einer möglichen Bestellung ein Angebot oder eine Offerte abgegeben hat;

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind maßgebend für das Zustandekommen, den Inhalt und die Durchführung aller zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge.

2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden.

Artikel 3: Angebot

3.1. Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass für den Kunden klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.

3.2. Ein Angebot, eine Offerte, ein Kostenvoranschlag, eine vorläufige Kalkulation oder ähnliche Mitteilungen verpflichten den Lieferanten nicht zum Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden.

3.3. Angebote des Lieferanten sind stets freibleibend und können nur ohne Abweichungen angenommen werden.

3.4. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden den Lieferanten nicht.

Artikel 4: Preis

4.1. Der vom Lieferanten angegebene Preis für die von ihm zu erbringende Leistung gilt ausschließlich für die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

4.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten innerhalb der Niederlande und Belgiens. (MwSt.), jedoch ohne Versandkosten für alle Länder außerhalb der Niederlande und Belgiens, einschließlich aller staatlich erhobenen Abgaben.

4.3. Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Verpflichtung, einen Teil der Gesamtleistung zu dem im Angebot für diesen Teil ausgewiesenen Betrag oder zu einem anteiligen Teil des für das Ganze ausgewiesenen Preises zu erbringen.

Artikel 5: Zustandekommen und Inhalt des Vertrags

5.1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt.

5.2. Eine Bestellung kann ausschließlich über das digitale Bestellformular auf der Website des Anbieters erfolgen. Der Kunde trägt das Risiko von Missverständnissen hinsichtlich Inhalt und Durchführung des Vertrages, soweit diese auf Spezifikationen oder sonstigen Mitteilungen beruhen, die nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder unvollständig beim Lieferanten eingegangen sind und über die Website des Lieferanten übermittelt wurden.

5.3. Die Produktion der Bestellung beginnt nach Zahlungseingang des vereinbarten Preises beim Lieferanten.

5.4. Sobald die Bestellung in Produktion gegangen ist, ist eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich.

Artikel 6: Lieferfrist und Lieferort

6.1. Eine vom Lieferanten angegebene Lieferfrist ist nur ein Richtwert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine endgültige Frist handelt. Auch bei vereinbarter Fristsetzung kommt der Lieferant erst mit Mahnung des Auftraggebers in Verzug.

6.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.

6.3. Der Kunde oder sein Vertreter ist verpflichtet, bei der Ausführung des Vertrags durch den Lieferanten alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung an die vom Lieferanten angegebene Adresse zu ermöglichen.

6.4. Das Risiko einer Beschädigung und/oder eines Verlusts des Liefergegenstands verbleibt bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber oder dessen Vertreter beim Lieferanten.

6.5. Die Lagerung der zu liefernden Ware obliegt dem Lieferanten nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Sofern eine Lagerung erfolgt, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Artikel 7: Prüfung bei Lieferung

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der gelieferten Waren unverzüglich zu prüfen, ob der Lieferant den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat und ist außerdem verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ihm das Gegenteil auffällt.

7.2. Der Kunde muss die Untersuchung durchführen und die entsprechende Mitteilung gemäß Absatz 1 dieses Artikels innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung vorlegen.

7.3. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, eine bisher mangelhafte Leistung durch eine neue ordnungsgemäße Leistung zu ersetzen, es sei denn, der Mangel kann nicht behoben werden.

7.4. Die Vertragserfüllung gilt zwischen den Parteien als ordnungsgemäß, wenn der Auftraggeber die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Untersuchung oder Mitteilung nicht rechtzeitig durchgeführt hat.

7.5. Die Leistung des Lieferanten gilt zwischen den Parteien jedenfalls dann als ordnungsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber die gelieferte Sache oder einen Teil davon in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet oder an Dritte geliefert hat bzw. in Gebrauch nehmen, be- oder verarbeiten oder an Dritte liefern lässt, es sei denn, der Auftraggeber hat die Bestimmungen im ersten Absatz dieses Artikels beachtet.

Artikel 8: Abweichungen

8.1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei dem gelieferten Produkt um eine Darstellung des Modells handelt. Abweichungen zwischen der gelieferten Ware und dem Muster können keinen Grund für eine Beanstandung, einen Preisnachlass, eine Vertragsauflösung oder einen Schadensersatz darstellen, sofern sie von geringfügiger Bedeutung sind.

8.2. Als unerhebliche Abweichungen gelten stets solche Abweichungen, die unter Berücksichtigung aller Umstände keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Brauchbarkeit der gelieferten Ware haben.

Artikel 9: Garantie

9.1. Der Lieferant übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware beständig gegen Feuchtigkeit, extreme UV-Strahlung und andere extreme Umwelteinflüsse ist.

9.2. Sollte das gelieferte Produkt einen Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nur wenn eine Reparatur der gelieferten Ware nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf Ersatzlieferung. Die zu ersetzende und/oder zu reparierende Ware muss frachtfrei an den Lieferanten gesendet werden.

9.3. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Anwendung des gelieferten Produkts entstehen, besteht keine Gewährleistung.

9.4. Der Kaufbeleg gilt als Garantienachweis.

9.5. Wenn eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, hat der Lieferant das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dem Käufer den vollen Betrag gutzuschreiben.

Artikel 10: Höhere Gewalt

10.1. Eine etwaige Nichterfüllung des Vertrags durch den Lieferanten kann diesem nicht zugerechnet werden, sofern ihn hierfür weder ein Verschulden trifft noch er hierfür nach dem Gesetz, dem Vertrag oder den allgemein anerkannten Ansichten verantwortlich ist.

10.2. Eine Nichterfüllung des Vertrags durch den Lieferanten infolge von Krieg, Mobilmachung, Unruhen, Überschwemmungen, Schiffssperrungen, sonstigen Transportstörungen, Stagnation oder Einschränkung bzw. Einstellung der Versorgung durch öffentliche Versorgungsunternehmen, Mangel an Gas, Erdölprodukten oder anderen Energieerzeugungsmitteln, Feuer, Maschinenausfall und sonstigen Unfällen, Streiks, Aussperrungen, Gewerkschaftsaktionen, Exportbeschränkungen, sonstigen staatlichen Maßnahmen, Nichtlieferung notwendiger Materialien durch Dritte, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen und sonstigen ähnlichen Umständen gilt als nicht vom Lieferanten zu vertreten und berechtigt den Auftraggeber weder zur Auflösung des Vertrags noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Artikel 11: Haftung

11.1. Die Haftung des Lieferanten aus der Vereinbarung mit dem Kunden ist auf einen Betrag begrenzt, der im Verhältnis zum vereinbarten Preis angemessen und fair ist.

11.2. Die Entschädigung übersteigt in keinem Fall den Betrag, den der Kunde dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags bezahlt hat.

11.3. Der Lieferant haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass oder nachdem der Kunde die gelieferten Waren oder Teile der gelieferten Waren in Gebrauch genommen, verarbeitet oder bearbeitet hat, an Dritte geliefert hat oder nach der Lieferung in Gebrauch nehmen, verarbeiten oder bearbeiten oder an Dritte liefern ließ.

Artikel 12: Verwendung personenbezogener Daten

12.1. Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Informationen über den Kunden vertraulich zu behandeln.

12.2. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die ihm vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen für andere Zwecke zu verwenden als für die, für die er sie erhalten hat.

Artikel 13: Geltendes Recht

Der Vertrag zwischen Lieferant und Kunde unterliegt niederländischem Recht.

Firmenname: Pieces of Art
KvK: 89095200

Geschäftsadresse:

Die Anjen 79
9291PL Kollum